Verkehrsposten
(gemäß § 97 Abs. 3 StVO)
Mit dem Einsatz unserer Verkehrsposten gewährleisten wir die Flüssigkeit und das Aufrechterhalten des öffentlichen Straßenverkehrs.
Ausgerüstet mit Winkerkelle, Funkgeräten und Warnkleidung der Klasse 3 halten sie Fahrzeuge an und schleusen sie wechselweise durch den Baustellen-, Veranstaltungs- und/oder Engstellenbereich.